§8a Prüfung durch einen erfahrenen Prüfer und der begleitenden Prüfstelle … unter Wahrung des Vier-Augenprinzips
Die Überprüfung einer Umsetzung von § 8a Absatz 1 BSi-G führen wir als vom BSi akkreditierte Prüfstelle durch und unterstützen unsere Kunden und Antragsteller beim BSI bei der Planung, Umsetzung und Auditierung einer §8a Prüfung in der verschiedenen KRITIS Sektoren. Wir haben die Kompetenz und Erfahrung bei diesen Verfahren.
Nachfolgend ist der Ablauf einer Prüfung mit der BPMN 2.0 Notation für diese Prüfstelle skizziert:
Grundsätzlicher Ablauf der Prüfung (Auszug aus der Verfahrensbeschreibung):
1-Anfrage Betreiber Kritis bei Prüfstelle Dr. Böhmer & Dipl. Ing. Göbel (PBG)
2-Vorgespräch/Angebotserstellung
3-Auftrag/Vertrag Betreiber-PBG
4-Vereinbarung über Geheimhaltung Betreiber-PBG
5-Vergabe der Verfahren ID in der Form „PBG-NNN-JJJJ“
6-Abgabe der Unabhängigkeitserklärung durch Prüfer und Prüfbegleitung
7-PBG-Interne Freigabe der Prüfung
8-Durchführung der Prüfung
8.1-Prüfplan
8.2-Phase 1 – Dokumentenprüfung
8.3-Phase 2 – Vor Ort Prüfung
8.4-Phase 3 – Erstellung Prüfbericht
8.5-Phase 4 – Prüfung durch Prüfbegleitung
9-Kommunikation Prüfbericht gegenüber BSI und Betreiber
10-Archivierung/Dokumentation der Prüfergebnisse
„Treten Sie mit uns in Kontakt, wir werden mit attraktiven Konditionen ihr Unternehmen durch die Prüfung bringen“.